mieterstrom-foerderung-duesseldorf

Wir übernehmen die komplette Antragsstellung

Förderung für Mieterstrom in Düsseldorf & NRW

Mieterstrom-Projekte werden mehrfach gefördert. Nutzen Sie bis zu 45% Investitionszuschuss durch progres.nrw, den Mieterstromzuschlag nach EEG und zinsgünstige KfW-Kredite. Wir beantragen alle Förderungen für Ihre WEG und sichern die maximale Unterstützung.

Förderlandschaft für Mieterstrom

Mieterstrom wird auf Bundes- und Landesebene umfassend gefördert. Der wichtigste Baustein ist der Mieterstromzuschlag nach EEG, der für jeden an Mieter verkauften Kilowattstunde gezahlt wird. Das Land NRW fördert über progres.nrw mit bis zu 45% Investitionszuschuss. Die KfW vergibt zinsgünstige Kredite. Seit 2023 entfällt die Mehrwertsteuer komplett.

Für Mehrfamilienhäuser ab 4 Wohneinheiten geeignet
Attraktive EEG-Vergütung plus Mieterstromzuschlag
Komplettservice: Planung, Installation, Abrechnung, Verwaltung

Förderübersicht 2025

Die Kombination mehrerer Förderprogramme reduziert Ihre Investition drastisch. Eine 30 kWp Mieterstrom-Anlage für 55.000 Euro kann durch 24.750 Euro progres.nrw-Förderung (45%) auf 30.250 Euro Eigenanteil reduziert werden. Zusätzlich erhalten Sie jährlich etwa 1.140 Euro Mieterstromzuschlag.

Mieterstromzuschlag (EEG 2023)

Für jede an Mieter verkaufte kWh: 3,79 Cent/kWh (bis 10 kWp), 3,52 Cent/kWh (10-40 kWp), 2,37 Cent/kWh (40-100 kWp). Laufzeit: 20 Jahre. Monatlich ausgezahlt.

Progres.nrw (Land NRW)

Mieterstrom-Projekte: Bis 45% Investitionszuschuss. Mehrfamilienhäuser mit Mieterstrom-Modell. Maximale Förderhöhe: 20.000 Euro pro Projekt.

KfW-Programm 270

Erneuerbare Energien - Standard: Zinsgünstiger Kredit bis 150.000 Euro. Aktuell ab 2,8% effektiver Jahreszins. Für WEGs und Vermieter.

Mieterstromzuschlag im Detail

Der Mieterstromzuschlag nach § 48a EEG ist das Herzstück der Mieterstrom-Förderung. Er wird für jede Kilowattstunde gezahlt, die Sie direkt an Ihre Mieter verkaufen. Die Höhe richtet sich nach der Anlagengröße und wird quartalsweise angepasst. Voraussetzung: Anlage maximal 100 kWp, installiert auf dem Wohngebäude. Der Zuschlag wird über 20 Jahre vom Netzbetreiber ausgezahlt.

Höhe: 3,79 Cent/kWh (bis 10 kWp), Stand Q4/2024
Laufzeit: 20 Jahre ab Inbetriebnahme
Auszahlung: Monatlich vom Netzbetreiber
Voraussetzung: Direktverkauf an Mieter im selben Gebäude

So beantragen Sie die Förderungen

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1. Progres.nrw Antrag (VOR Installation)

Der Förderantrag muss zwingend VOR Auftragsvergabe gestellt werden. Wir erstellen alle Unterlagen und reichen den Antrag bei der Bezirksregierung ein. Bearbeitungszeit: 8-12 Wochen.

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2. Anmeldung beim Netzbetreiber

Die Anlage wird beim örtlichen Netzbetreiber (Stadtwerke Düsseldorf) angemeldet. Hier beantragen wir auch die Auszahlung des Mieterstromzuschlags.

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3. Registrierung im Marktstammdatenregister

Jede Mieterstrom-Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Wir übernehmen die vollständige Registrierung.

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4. Laufende Förderung & Abrechnungen

Der Mieterstromzuschlag wird monatlich vom Netzbetreiber ausgezahlt. Nach Installation reichen wir die Verwendungsnachweise ein und Sie erhalten den progres.nrw-Zuschuss.

Förderbeispiele aus Düsseldorf

WEG Düsseldorf-Unterbilk, 20 Wohneinheiten

35 kWp Anlage. Investition: 62.000 Euro. Progres.nrw-Förderung: 20.000 Euro. Eigenanteil: 42.000 Euro. Jährlicher Mieterstromzuschlag: 1.296 Euro.

Vermietetes MFH Düsseldorf-Wersten, 14 Wohnungen

28 kWp Anlage. Investition: 50.000 Euro. Progres.nrw-Förderung: 22.500 Euro (45%). Eigenanteil: 27.500 Euro. Rendite auf Eigenanteil: 10,8%.

Q: Wie hoch ist der Mieterstromzuschlag?

A: Aktuell 3,79 Cent/kWh (bis 10 kWp), 3,52 Cent/kWh (10-40 kWp), 2,37 Cent/kWh (40-100 kWp). Die Höhe wird quartalsweise angepasst.

Q: Kann ich progres.nrw und EEG-Zuschlag kombinieren?

A: Ja, beide Förderungen sind kombinierbar. Progres.nrw ist ein einmaliger Investitionszuschuss, der EEG-Zuschlag wird 20 Jahre lang laufend ausgezahlt.

Q: Muss ich Förderung vor Installation beantragen?

A: Ja, zwingend. Förderanträge müssen VOR Auftragsvergabe gestellt werden. Nachträgliche Anträge werden abgelehnt.

Kontakt für WEGs

Lassen Sie uns Ihr individuelles Förderpotenzial prüfen. Wir berechnen die verfügbaren Förderungen und übernehmen die komplette Antragsstellung. Telefon: 0211 / 987 654 32
Förderbedingungen Stand 01/2026. Rechtliches.